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Kosten

Lehrgang "Qualifizierte/r Lehrlingsausbilder/in"

2 Semester á € 2.000,--, Förderungsmöglichkeit je € 1.000,--

Für AusbilderInnen

Abendveranstaltungen € 60,-- / Abend und AusbilderIn
1-tägige Seminare € 320,-- / Seminar und AusbilderIn
2-tägige Seminare € 640,-- / Seminar und AusbilderIn

Team—Adventure für AusbilderInnen und ihre Lehrlinge

Bei diesem 3-tägigen Erlebnisseminar betragen die Kosten pro teilnehmender Person € 820,--
In diesen Kosten sind Verpflegung und Übernachtung inkludiert.

Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier

Förderung

Für die Weiterbildung von AusbilderInnen und Lehrlingen stehen Förderungen zur Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Förderansuchen.

"Weiterbildung der Ausbilder"


Was wird gefördert?

Diese Förderung gilt ab 28.06.2008 für alle Ausbilder (Voraussetzung = Ausbilderqualifikation). Die Förderhöhe beträgt 75 % der Kurskosten, maximal aber 1.000,- Euro pro Ausbilder und Kalenderjahr.

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikation (z.B. Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik/Psychologie, Suchtprävention etc.). Nicht gefördert werden beruflich-fachliche Weiterbildungen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

- Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
- Vorhandene Ausbilderqualifikation
- Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 40,-.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Förderantrag inkl. Belege (z.B. Rechnung, Zahlungs- und Teilnahmebestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.

Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.

Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ablauf der betreffenden Maßnahme.