Förderungen
Förderrichtlinie
Mit 28.6.2008 ist im Berufsausbildungsgesetz die neue Förderung von Lehrbetrieben in Kraft getreten. Die Förderungen werden über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt. Förderkriterien und Förderhöhen werden in einer eigenen Förderrichtlinie geregelt. Diese wird im Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirates beschlossen und gilt nach Bestätigung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Förderung Lehrlingsseminare
Bei Lehrlingen werden bis zu 75% der Kurskosten exkl. USt. bis max € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb bzw. max. € 10.000,- pro Kalenderjahr gefördert (ab 40 Lehrlingen € 11.000,-, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um € 1.000,-).
Förderung AusbilderInnenseminare
Bei AusbilderInnen werden Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von € 1.000 pro Jahr gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Vorhandene Ausbilderqualifikation bzw. aufrechter Lehrvertrag
- bei Lehrlingen muss die Weiterbildungszeit der Arbeitszeit zu 100% angerechnet werden
- Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
- Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 40,-
- Förderantrag spätestens 3 Monate nach Ablauf der Maßnahme
Abwicklung der Förderung
Der Förderantrag inkl. Belege (z.B. Rechnung, Zahlungs- und Teilnahmebestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Alle weiteren Infos erhalten Sie unter www.lehre-foerdern.at.
Bei Fragen zu den Förderungen oder zur Abwicklung stehen wir Ihnen gerne zur Seite!